In Deutschland (wie auch in vielen anderen Ländern weltweit) existiert ein „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“.

Bundesweit gilt es für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Je nach Bundesland regelt das jeweilige Landesrecht das Verfahren im Falle verschiedener weiterer Rassen, darunter in einigen Bundesländern auch der Dogo Argentino. Jedes Bundesland hat seine eigene Rasseliste mit unterschiedlichem Umfang. Manche Bundesländer stufen in Liste 1 und Liste 2 ein. Einige wenige haben gar keine Rasseliste. Für die in diesen Listen aufgeführten Rassen können unter anderem Leinenzwang und Maulkorbzwang vorgeschrieben sein. Eine Genehmigung zur Haltung dieser Hunde ist den meisten Fällen Auflage, genau so wie die Pflicht zur Absolvierung eines Wesenstests und des Sachkundenachweises, wonach der Hund dann gegebenenfalls auch ohne Leine und Maulkorb geführt werden kann.

Wegen der Komplexität dieses Themas und der Vielfalt an bundesweit unterschiedlichen - mehr oder weniger sinnvollen - Gesetzen, möchte und kann ich hier nicht weiter darauf eingehen.

Für Interessierte gibt im Internet genügend Möglichkeiten, sich kundig zu machen. Beispielsweise gibt es bei Wikipedia einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten bezüglich der Rasseproblematik und deren Handhabung in verschiedenen Bundesländern.
Eine hevorragende Seite ist Hund und Halter e.V. Sie informiert umfassend und sehr kompetent über diese Thematik hier in Deutschland, bietet fundiertes Wissen und bei Bedarf auch Hilfe an.

 
Wo der Dogo Argentino am gefährlichsten ist

Der Dogo steht in den folgenden Bundesländern auf besagter Rasseliste:

• Baden-Württemberg
• Bayern
• Berlin
• Brandenburg
• Hamburg
• Hessen
• Nordrheinwestfalen

In allen übrigen Bundesländern ist er nicht gefährlich.
Vermutlich liegt das am dortigen Klima oder der günstigeren Auswirkungen des Längen- und Breitengrades auf die Konzentration der Erdstrahlung, wer weiß das schon?